eidesstattliche Versicherung
- eidesstattliche Versicherung
-
Versicherung an Eides statt, Mittel zur
Glaubhaftmachung tatsächlicher Behauptungen oder zur Beteuerung der Richtigkeit einer
Erklärung. Gegenüber dem
Eid ist sie, schon hinsichtlich der Förmlichkeiten, die schwächere Form der
Bekräftigung. Im
Zivilrecht kann im Zusammenhang mit Auskunfts- oder Rechenschaftspflichten auch die Verpflichtung entstehen, diese Pflichten im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung zu erfüllen, z. B. gemäß § 259 BGB (eidesstattliche Versicherung, wenn
Zweifel über die erforderliche Sorgfalt bei der Rechenschaftspflicht über eine mit
Einnahmen und
Ausgaben verbundene
Verwaltung entstehen). Die eidesstattliche Versicherung ist in diesen Fällen
Zwangsmittel, das auch durch Haft erzwungen werden kann.
Im
Zivilprozessrecht hat sie u. a. begrifflich den früheren
Offenbarungseid verdrängt (§ 807 ZPO), sie ist Mittel in der Hand eines bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht befriedigten Gläubigers, den
Schuldner zur
Vorlage eines Vermögensverzeichnisses zu zwingen. Aus diesem müssen auch die im letzten Jahr vorgenommenen unentgeltlichen Verfügungen und entgeltlichen Verfügungen an Ehegatten und bestimmte Verwandte enthalten sein. Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird durch das
Gericht ein Termin bestimmt.
Kommt der Schuldner einer entsprechenden gerichtlichen
Aufforderung unbegründet nicht nach, kann gegen ihn (Erzwingungs-)Haft von bis zu sechs Monaten
angeordnet werden (§ 901 ZPO); die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führt zur
Eintragung in ein
Schuldnerverzeichnis. Auch dienen eidesstattliche Versicherungen nicht dem Beweis, wohl aber der Glaubhaftmachung von Parteibehauptungen, namentlich im Verfahren der
einstweiligen Verfügung.
Im
Strafprozess können durch eidesstattliche Versicherungen Tatsachen vorgetragen werden, die einen Antrag auf Wiedereinsetzung (bei Fristversäumung) oder auf
Ablehnung eines Richters stützen. Auch im Verfahren der freiwilligen
Gerichtsbarkeit, im Verwaltungsgerichtsverfahren und in anderen Verfahrensordnungen und Gesetzen (z. B. § 284 AO) sind eidesstattliche Versicherungen zulässig. Wer vor einer zur
Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständigen
Behörde (z. B. Gericht)
schuldhaft falsche Angaben macht, macht sich strafbar (§§ 156, 163 StGB,
falsche Versicherung an Eides statt). - In
Österreich und der
Schweiz ist das
Institut der eidesstattlichen Versicherung nicht bekannt.
Universal-Lexikon.
2012.
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Eidesstattliche Versicherung — Eidesstattliche Versicherung, s. Eid … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eidesstattliche Versicherung — Die Versicherung an Eides Statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… … Deutsch Wikipedia
eidesstattliche Versicherung — Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Die e.V. ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder zugelassen, kann aber auch sonst in einem förmlichen Beweisverfahren vor einer Behörde als Grundlage für eine Entscheidung abgegeben … Lexikon der Economics
Versicherung an Eides statt — ⇡ eidesstattliche Versicherung … Lexikon der Economics
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Falsche Versicherung an Eides Statt — Die falsche Versicherung an Eides Statt ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 156 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten. § 156 StGB lautet: Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung… … Deutsch Wikipedia
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